Gemäss Art. 49a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) übernehmen die Kantone mindestens 55% der Kosten der stationären Behandlung. Die Höhe des Anteils ist individuell pro Kanton geregelt. Im Abschnitt «Erträge stationär» sind die Anteile gegenüber allen Kantonen separat ausgewiesen.
Bei den Erträgen gemeinwirtschaftliche Leistungen Kanton handelt es sich um Beiträge, die von der Regierung des Kantons St.Gallen festgelegt werden. HOCH Health Ostschweiz erhält beispielsweise für die Ausbildung von Assistenzärztinnen und -ärzte, für Innovation und Forschung, Seelsorge, Dolmetschende sowie Vorhalteleistungen Transplantationskoordination eine Entschädigung.
Im Rahmen der Zusammenführung der vier Spitalverbunde des Kantons St.Gallen wurde ein Teil des Verwaltungsrates sowie das Verwaltungsratssekretariat in HOCH Health Ostschweiz integriert. Aus diesem Grund wird deren Entlöhnung ab dem Jahr 2025 in der Kategorie Verwaltungspersonal abgebildet. Im Vorjahr wurden die entsprechenden Kosten in den Personalnebenkosten abgebildet.
Der neunköpfige Verwaltungsrat von HOCH Health Ostschweiz hat für das Jahr 2025 insgesamt Grundentschädigungen von CHF 424’000 (Vorjahr CHF 424'000) und Taggelder von CHF 146’300 (Vorjahr CHF 170’900) erhalten (exkl. Spesen und exkl. Sozialversicherungsbeiträge). Der VR-Präsident hat davon total CHF 83’500 (Vorjahr CHF 83'500) Grundentschädigung und total CHF 51'450 (Vorjahr CHF 64’850) Taggelder für seine Funktion erhalten (exkl. Spesen und exkl. Sozialversicherungsbeiträge).
Im übrigen Finanzertrag sind einerseits die Kapitalzinserträge in Höhe von CHF 0,9 Mio. und andererseits die Kursgewinne aufgrund von Fremdwährungen in Höhe von CHF 0,1 Mio. enthalten. Im Vergleich zum Vorjahr reduzierten sich die Kapitalzinserträge um CHF 2,1 Mio. Grund dafür ist der Wegfall von Festgeldanlagen bei der Zürcher Kantonalbank in Zusammenhang mit dem Zinsumfeld.
Im übrigen Finanzaufwand sind rund CHF 9,1 Mio. Zinskosten für die Anleihen enthalten.