Die Rechnungslegung von HOCH Health Ostschweiz erfolgt in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER (gesamtes Regelwerk). Die Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (true and fair view) und basiert auf Fortführungswerten. Zeitlichen und sachlichen Abgrenzungen sowie dem Vorsichts- und dem Bruttoprinzip wird angemessen Rechnung getragen.
Als nahestehende Organisation wird bezeichnet, wer direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder operative Entscheidungen ausüben kann. Organisationen, die direkt oder indirekt von nahestehenden Organisationen beherrscht werden, gelten ebenfalls als nahestehend. In der Jahresrechnung sind folgende nahestehenden Organisationen und Personen berücksichtigt:
Alle wesentlichen Transaktionen sowie daraus resultierende Guthaben oder Verbindlichkeiten werden in der Jahresrechnung offengelegt.
Die konsolidierte Jahresrechnung umfasst die Jahresabschlüsse von HOCH Health Ostschweiz sowie der Konzerngesellschaften, an denen HOCH Health Ostschweiz direkt oder indirekt mehr als 50% der Stimmrechte hält oder durch vertragliche Vereinbarung die Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik ausübt (Control-Prinzip). Beim Erwerb einer neuen Gesellschaft wird die Rechnung ab dem Zeitpunkt des Erwerbs in der Konsolidierung berücksichtigt. Bei Veräusserungen wird die Gesellschaft bis zum Zeitpunkt des Verkaufes einbezogen.
HOCH Health Ostschweiz ist gemäss Art. 2 des Gesetzes über die Spitalverbunde vom 22. September 2002 (sGS 320.2) eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in St.Gallen.
Die vier St.Galler Spitalverbunde Kantonsspital St.Gallen (SV1), Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (SV2), Spital Linth (SV3) und Spitalregion Fürstenland Toggenburg (SV4) wurden mit Beschluss des St.Galler Kantonsrats per 1. Januar 2025 zu einem Unternehmen zusammengeführt. Eine einzige Geschäftsleitung stellt die operative Führung aller Standorte sicher. Das Unternehmen erhielt nicht nur eine angepasste Organisations- und Führungsstruktur, sondern mit dem Dachnamen «HOCH Health Ostschweiz» auch einen gemeinsamen Markenauftritt.
In der vorliegenden Jahresrechnung sind zwecks Vergleichbarkeit die Vorjahreszahlen ebenfalls konsolidiert als HOCH Health Ostschweiz abgebildet.
Für die Kapitalkonsolidierung erfolgt die Bewertung auf den Zeitpunkt des Erwerbs nach der Purchase-Methode, wonach das Eigenkapital der Tochtergesellschaft mit dem Wert der Beteiligung verrechnet wird. Ein erworbener Goodwill wird aktiviert und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Ein entstandener Buchgewinn wird direkt mit dem Eigenkapital verrechnet. Die Aktiven und Passiven sowie Aufwände und Erträge werden bei den vollkonsolidierten Gesellschaften zu 100% erfasst. Alle konzerninternen, gegenseitigen Transaktionen, Zwischengewinne, Guthaben und Schulden werden in der Vollkonsolidierung eliminiert. Minderheitsanteile am konsolidierten Eigenkapital sowie am Ergebnis werden separat ausgewiesen.
Beteiligungen zwischen 20% und 50% werden nach der Equity-Methode erfasst. Zur Bestimmung des anteiligen Eigenkapitals werden Abschlüsse oder Überleitungen auf Swiss GAAP FER herangezogen, ausser wenn dies mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden ist. Dabei werden die prozentualen Anteile des Konzerns am Nettovermögen in der Bilanz unter der Position Finanzanlagen und das anteilige Nettoergebnis in der Erfolgsrechnung unter der Position Ergebnis aus assoziierten Organisationen ausgewiesen.
Anteile an Unternehmen unter 20% (Wertschriften) werden zu den Anschaffungskosten abzüglich betriebsnotwendiger Wertberichtigung bilanziert.
Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung der Aktiven und Verbindlichkeiten. Die Aktiven werden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder, falls diese tiefer liegen, zu Netto-Marktwerten bewertet. Verbindlichkeiten werden in der Bilanz in der Regel zu Nominalwerten erfasst. Bei Bilanzpositionen in Fremdwährung ist der Umrechnungskurs zum Bilanzstichtag massgebend.
Erlöse gelten als realisiert, wenn die Leistungserfüllung erfolgt ist. Erlöse aus Patientenleistungen werden im Jahr erfasst, in dem die Leistung erbracht wird. Der stationäre Umsatz ergibt sich entsprechend der medizinischen Kodierung der Fälle, die auf Basis der dokumentierten Diagnosen und durchgeführten Behandlungen erfolgt. Der gesamte stationäre Umsatz ergibt sich aus der Summe der ermittelten Kostengewichte gemäss Klassifikation von SwissDRG AG multipliziert mit dem Fallpreis (Baserate) und allfälligen Zusatzentgelten. Die Baserate basiert auf vereinbarten Tarifen zwischen dem Spital, den Versicherungen und dem Wohnkanton der jeweiligen Patientin oder des jeweiligen Patienten. Die ambulanten Umsätze umfassen zum einen sämtliche ärztlichen und technischen Leistungen, die basierend auf den Vorgaben im TARMED-Tarifwerk abgerechnet und mit einem festgelegten Taxpunktwert multipliziert werden. Der Taxpunktwert wird zwischen dem Spital und den Versicherungen verhandelt. Zum anderen können die erbrachten Laborleistungen, die abgegebenen Medikamente und die Medizinalprodukte nach den jeweiligen Vorgaben abgerechnet werden.
Zuwendungen der öffentlichen Hand sind ein Ausgleich der öffentlichen Hand für Leistungen der betrieblichen Tätigkeit, wodurch ein besonderer wirtschaftlicher Vorteil für HOCH Health Ostschweiz besteht. Diese Zuwendungen können vermögenswertbezogen oder erfolgsbezogen sein. Erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand werden in den Perioden, in denen die entsprechenden Aufwendungen erfasst werden, ausgewiesen. Vermögenswertbezogene Zuwendungen werden als langfristige Verbindlichkeit ausgewiesen und erfolgswirksam über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts aufgelöst.
Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben sowie geldnahe Mittel von einer ursprünglichen Laufzeit bis zu 90 Tagen. Diese sind zum Nominalwert bewertet.
Diese Position enthält kurzfristige Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen werden zum Nominalwert bewertet. Forderungen von Bedeutung werden einzeln wertberichtigt. Pauschale Wertberichtigungen werden aufgrund einer zeitlichen Staffelung der Überfälligkeiten auf Basis von Erfahrungswerten erfasst.
Vorräte werden zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellkosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bilanziert. Sie sind zum gleitenden Durchschnittspreis abzüglich einer Wertberichtigung für Lagerrisiken bewertet. Allfällige Skonti werden als Anschaffungspreisminderung erfasst. Materialien, die in den letzten zwölf Monaten keine Bewegungen aufweisen, werden zu 100% wertberichtigt.
Diese Position beinhaltet die Erträge aus offenen (Überlieger) und aus abgeschlossenen, aber noch nicht abgerechneten stationären Patientenbehandlungen sowie für noch nicht abgerechnete ambulante Leistungen. Als Überlieger werden Patientinnen und Patienten bezeichnet, die per Bilanzstichtag noch in stationärer Behandlung waren. Die stationären Leistungen werden zu vollen Tarifen oder im Falle von Überliegern pro rata temporis bewertet. Die ambulanten Fälle werden zu den entsprechenden Einzelleistungstarifen unter Abzug der durchschnittlichen Stornorate des Rechnungsjahres bilanziert.
Finanzanlagen werden zum Anschaffungswert unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlich notwendigen Wertberichtigungen bilanziert. Anteile an assoziierten Organisationen werden mittels Equity-Methode erfasst und bewertet.
Die Sachanalgen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen und allenfalls zusätzlicher Wertberichtigungen bilanziert. Die Aktivierungsgrenze der einzelnen Anlagen gemäss VKL (Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung) liegt bei TCHF 10. Anlagen unter diesem Wert werden nicht bilanziert, sondern direkt im Sachaufwand verbucht. Die Abschreibungen erfolgen linear nach der von REKOLE® vorgegebenen Nutzungsdauer.
Ist die voraussichtliche Restnutzungsdauer kürzer als die untenstehende Norm, erfolgt eine individuelle Anpassung.
Die Bewertung der immateriellen Anlagen erfolgt zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen und allenfalls zusätzlicher Wertberichtigungen. Die Rechte aus drittmittelfinanzierten Forschungsbeiträgen an HOCH Health Ostschweiz stehen im Eigentum der Kapitalgeber und werden nicht aktiviert. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung werden direkt der Erfolgsrechnung belastet. Käuflich erworbene Software von Dritten wird aktiviert und linear über vier Jahre abgeschrieben. Wird die erworbene Software als strategisch bewertet (zum Beispiel ERP, Patienteninformationssystem KIS etc), so erfolgt eine Abschreibung über acht Jahre. Erworbener Goodwill, als Differenz zwischen den Anschaffungskosten der Akquisition und dem neubewerteten Verkehrswert aller übernommenen Nettoaktiven, wird über fünf Jahre abgeschrieben.
Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben (z.B. Grundstücke), werden nicht planmässig abgeschrieben, sondern jährlich auf Wertbeeinträchtigungen geprüft. Für die übrigen, planmässig abgeschriebenen Vermögenswerte sowie für Anlagen in Bau ist auf jeden Bilanzstichtag zu prüfen, ob die Aktiven in ihrem Wert beeinträchtigt sind. Diese Prüfung erfolgt aufgrund von Anzeichen, die darauf hindeuten, dass einzelne Aktiven von einer solchen Wertbeeinträchtigung betroffen sein könnten. Falls solche Anzeichen vorliegen, ist der erzielbare Wert zu bestimmen. Als erzielbarer Wert gilt der höhere von Netto-Marktwert und Nutzwert. Ein Aktivum ist in seinem Wert beeinträchtigt, wenn sein Buchwert den erzielbaren Wert übersteigt.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert.
Finanzverbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert. Sie enthalten u.a. Anleihen, Darlehen, Kontokorrentverpflichtungen.
Rückstellungen werden gebildet, wenn vor dem Bilanzstichtag ein Ereignis stattgefunden hat, aus dem eine wahrscheinliche Verpflichtung resultiert, deren Höhe und / oder Fälligkeit zwar ungewiss ist, aber zuverlässig geschätzt werden kann. Diese Verpflichtung kann auf rechtlichen oder faktischen Gründen basieren. Rückstellungen werden auf der Basis der wahrscheinlichen Mittelabflüsse bewertet und aufgrund einer periodischen Neubeurteilung bei Bedarf erfolgswirksam angepasst. Die Rückstellungen werden aufgrund ihrer Fristigkeit in kurzfristige und langfristige Rückstellungen aufgeteilt.
Die Bilanzierung erfolgt im langfristigen Fremdkapital. Die enthaltenen wissenschaftlichen Fonds und Studien sowie Legate und Stiftungskapitalien werden von Dritten finanziert.
HOCH Health Ostschweiz und die Spitalanlagengesellschaft HOCH Health Ostschweiz sind als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalten von der Kapital- und Ertragssteuer befreit. Die YUNA – Ostschweizer Kinderwunschzentrum AG als Kapitalgesellschaft unterliegt der Kapital- und Ertragssteuer. Die Geriatrische Klinik St.Gallen AG und die Rettung St.Gallen AG sind von der Kapital- und Ertragssteuer befreit.
Zu den Eventualverbindlichkeiten zählen Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Pfandbestellungen zugunsten Dritter. Eventualverbindlichkeiten und weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen werden auf jeden Bilanzstichtag bewertet und offengelegt. Wenn Eventualverbindlichkeiten und weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen zu einem wahrscheinlichen Mittelabfluss führen und der Mittelabfluss abschätzbar ist, wird eine Rückstellung gebildet.
Das Personal von HOCH Health Ostschweiz ist bei der St.Galler Pensionskasse versichert. Für die Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte wurde mit der Vorsorgestiftung des Verbands Schweizerische Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte VSAO ein Anschlussvertrag abgeschlossen. Zudem sind einige Mitarbeitende von HOCH Health Ostschweiz bei der Pensionskasse der Diözese St.Gallen oder ProPublic versichert. Die Mitarbeitenden der Geriatrischen Klinik St.Gallen AG sind seit dem 1. Januar 2025 ebenfalls bei der St.Galler Pensionskasse versichert. Bis zum 31. Dezember 2024 waren sie bei der UWP Sammelstiftung Berufliche Vorsorge versichert.
Allfällige wirtschaftliche Verpflichtungen werden in den Rückstellungen passiviert. Die Beiträge werden laufend geleistet. Die Erfolgsrechnung enthält die in der Periode geschuldeten Beiträge sowie den Aufwand für die Erfüllung der Vorsorgepläne. Die Bewertung und der Ausweis erfolgen in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER 16.
Die Segmentberichterstattung erfolgt auf Stufe der Gesellschaften, was der operativen Führungsstruktur entspricht. HOCH Health Ostschweiz ist nur regional tätig, weshalb keine Segmentierung nach geografischen Märkten vorgenommen wird. Die Unternehmenssteuerung durch den Verwaltungsrat erfolgt für sämtliche betrieblichen Leistungen in einem Segment auf Stufe Gesamtunternehmen.
Die Beträge in der vorliegenden Jahresrechnung werden in TCHF dargestellt, weshalb es zu Rundungsdifferenzen kommen kann.